- Wertschätzung und Erhaltung der hohen Lebensqualität
- Unterstützung des umfassenden Vereins- und Kulturangebotes
- Erhaltung und Erweiterung der zeitgemässen Infrastruktur
- Denken und Handeln für eine nachhaltige Entwicklung
- Stützung des Gewerbes und innovativer Kräfte
- Ressourcen schonend nutzen (Finanzen und Gemeindeland)
- Soziales Zusammenleben von Jung und Alt fördern
- Weiterentwicklung des privaten und öffentlichen Verkehrs
- Bisherige Errungenschaften optimiert weiterführen
Ortspartei Rothenburg
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Termine
28. April Gemeinderatswahl in Rothenburg
Freundliche Grüsse
SVP Rothenburg -
Wir freuen uns, dass Sie sich für unsere Partei interessieren. Gerne informieren wir Sie über aktuelle politische Themen aus Rothenburg.
wer wir sind
Präsident
René Röösli
Thurmweg 2A
6023 Rothenburgwas tun wir
Wir freuen uns, dass Sie sich für unsere Partei interessieren. Gerne informieren wir Sie über aktuelle politische Themen aus Rothenburg.
Die SVP-Rothenburg sieht sich als Dienstleister. Wir dienen unserer Bevölkerung, zeigen Pro und Contra auf und lassen Sie entscheiden.
Der Punkt ist: die Fakten zu kennen.
was ist uns wichtig
-
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Beiträge:
Einzelmitglied CHF 60.-
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6023 RothenburgE-Mail partei@svp-rothenburg.ch
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BESTEN DANK
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Für allfällige Auskünfte und Anliegen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
SVP Rothenburg
Postfach 113
6023 Rothenburg -
I Name und Zweck
Art. 1
Unter dem Namen SVP Rothenburg (nachstehend „Ortspartei“) genannt, besteht im Sinne einer politischen Partei ein Verein gemäss Art. 60ff ZGB. Die Schweizerische Volkspartei Rothenburg ist eine Ortspartei der Schweizerischen Volkspartei des Amtes Hochdorf (SVP Amt Hochdorf) und des Kantons Luzern (SVP des Kanton Luzern). Der Sitz der Ortspartei ist die Gemeinde ihrer Tätigkeit.
Art. 2
Ziel der Ortspartei ist die Förderung des Zweckes der Schweizerischen Volkspartei des Kantons Luzern sowie die politische Basisarbeit in ihrer Gemeinde.
II Mitgliedschaft
Art. 3
Der Beitritt zur Ortspartei steht allen Personen offen, welche die Voraussetzungen der Mitgliedschaft gemäss den Statuten der SVP Luzern erfüllen. Aufnahme und Austritt werden durch die Statuten der SVP Luzern geregelt.
Art. 4
Die Ortspartei erhebt von ihren Mitgliedern einen Mitgliederbeitrag welcher unter Art. 3.6. der Statuten der SVP des Kantons Luzern festgelegt ist. Die Mitglieder haften höchstens bis zur Höhe des erhobenen Jahresbeitrages, d.h. maximal bis zu 100 Franken.
III Organe
Art. 5
Die Organe der Ortspartei sind die Generalversammlung, der Ortsparteivorstand, die Ortsparteiversammlung und die Rechnungsrevisoren/innen.
Art. 6
Die Generalversammlung ist das oberste Organ der Ortspartei. Sie ist jährlich mindestens einmal einzuberufen. Ausserordentliche Mitgliederversammlungen können auf Antrag des Vorstandes, oder wenn 1/5 der Ortsparteimitglieder dies verlangen, einberufen werden.
Art. 7
Der Generalversammlung fallen folgende Aufgaben zu:
a) Festsetzung der Mitgliederzahl des Ortsparteivorstandes
b) Wahl des Orstparteivorstandes, des Präsidenten und der Revisoren
c) Genehmigung der Jahresrechnung
d) Festlegung der obligatorischen Abgaben aus Mandaten in den Gemeinden an die Ortspartei in Absprache mit den Mandatsträgern, wobei der Mindestsatz durch die Kantonale Parteileitung bestimmt wird
e) Abordnung der Kantonaldelegierten
Alle Wahlen erfolgen auf die Amtsdauer von vier Jahren. Wiederwahl ist möglich. Die Gründungsmitglieder einer Ortspartei können eine erstmalige Amtsdauer von einem Jahr vereinbaren.
Art. 8
Die Ortsparteiversammlung nimmt Stellung zu wichtigen politischen Themen. Sie wird nach Möglichkeit jeweils im Vorfeld von Abstimmungen einberufen.
Die Ortsparteiversammlung beschliesst über die Nomination von Mandats- und Amtsträgern auf Gemeinde- und Amtsebene.
Art. 9
Der Ortsparteivorstand hat die Geschäfte der Ortsparteiversammlung vorzubereiten.
Ihm fallen insbesondere folgende Aufgaben zu:
a) Vertretung der Ortspartei nach aussen
b) Vollzug der Beschlüsse der Ortsparteiversammlung sowie der Parteiorgane des Amtes und des Kantons. Die Informationen der Amts- bzw. Kantonalpartei gehen an den Ortsparteipräsidenten. Dieser ist für eine sachgerechte und unverzügliche Weiterleitung verantwortlich.
c) Führung der laufenden Geschäfte. Vorbereitung der Geschäfte der Ortsparteiversammlung
d) Ordnungsgemässe Führung und Kontrolle einer Mitglieder- und Gönnerliste sowie das Inkasso der Mitglieder- und Gönnerbeiträge
Dem Ortsparteivorstand obliegen überdies sämtliche Aufgaben, die nicht einem anderen Organ zugewiesen sind. Er tagt, sooft es die Geschäfte erfordern und wird durch den Präsidenten, oder wenn 2 andere Mitglieder dies verlangen, einberufen.
IV Finanzen
Art. 10
Die Ortspartei finanziert ihre Tätigkeit aus den Mitgliederbeiträgen, aus freiwilligen Beiträgen und aus Ergebnissen spezieller Finanzierungsaktionen.
Art. 11
Der Ortsparteikassier ist für die Führung der ordnungsgemässen Bücher und der Verwendung der Mittel nach Weisungen des Ortsparteivorstandes zuständig.
Art. 12
Die Rechnungsrevisoren prüfen die Jahresrechnung und erstellen den Bericht zuhanden der Mitgliederversammlung.
V Statutenrevision
Art. 14
Für die Revision der Statuten der Ortspartei ist eine Mehrheit von 2/3 der Stimmen der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder an der betreffenden General-versammlung erforderlich. Es gilt das einfache Mehr.
VI Auflösung der Ortspartei
Art. 15
Anträge auf Auflösung der Ortspartei sind dem Ortsparteivorstand zu unterbreiten. Der entsprechende Antrag ist der Generalversammlung innert drei Monaten zum Entscheid vorzulegen. Der Auflösungsbeschluss erfordert die Mehrheit von ¾ der Stimmen der anwesenden Mitglieder der Ortspartei.
Art. 16
Das Vermögen der Ortspartei wird im Falle der Auflösung der SVP des Amtes Hochdorf zur Verfügung gestellt, welche es einer späteren neu gegründeten Ortspartei derselben Gemeinde zur Verfügung stellen soll. Besteht auch die SVP des Amtes Hochdorf zu diesem Zeitpunkt nicht mehr, ist das Vermögen der SVP Kanton Luzern zur Verfügung zu stellen. Alle weiteren Liquidationshandlungen obliegen dem Parteivorstand.
VII Schlussbestimmungen
Art. 17
Soweit die vorliegenden Statuten der Ortspartei keine Regelungen kennen, gelten ergänzend die Statuten der SVP des Amtes Hochdorf und der SVP des Kantons Luzern in ihrer jeweils gültigen Form. Die vorliegenden Statuten wurden durch die Parteiversammlung vom 27. April 2004 beschlossen und treten ab diesem Datum in Kraft. Sie ersetzen vollumfänglich die Statuten vom November 2000.
April 2004
Der Ortsparteipräsident Die Aktuarin
SVP Kanton Luzern
Sekretariat
6000 Luzern
Tel. 041 / 250 67 67
E-Mail sekretariat@svplu.ch
Spenden: IBAN:
CH 39 0900 0000 6002 9956 1